Dr. jur.
Constantin Brecht, LL.B.
Rechtsanwalt
Dr. jur.
Rechtsanwalt
Dr. jur.
Rechtsanwalt
Constantin Brecht berät nationale und internationale Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung und Umsetzung von internationalen Strategien zur Markenentwicklung und -verteidigung. Er berät außerdem insbesondere zur Verfolgung von Marken- und Designverletzungen, vertraglicher Absicherung von Schutzrechten sowie zu wettbewerbsrechtlichen Themen. Zudem verfügt er über langjährige Erfahrung bei Fragen der urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Vertragsgestaltung.
Laut Handelsblatt/Best Lawyers gehört Constantin Brecht zu Deutschlands besten Anwälten 2020 im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz.
Constantin Brecht spricht Deutsch und Englisch.
Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Monash University in Melbourne, Australien, mit Schwerpunkt Europarecht, 1. Staatsexamen 2006, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz bei Lovells LLP 2006 - 2007, Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Dr. jur. 2008, Zweites Staatsexamen 2010.
Bei Eisenführ Speiser seit 2017, zuvor von 2010 bis 2017 Rechtsanwalt bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Eisenführ (†), Schennen (Hrsgb.), 6. Auflage 2020, Heymanns Taschenkommentare, Carls Heymanns Verlag
herausgegeben von Eisenführ Speiser
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