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Das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht gibt Arbeitnehmern wie Arbeitgebern beim Umgang mit Erfindungen im Unternehmenskontext Rechte und Pflichten. Deren Missachtung birgt für beide Seiten beträchtliche wirtschaftliche Risiken. Administrative Lösungen „von der Stange“ helfen hier nicht weiter. Eisenführ Speiser hat aus langjähriger Beratungspraxis insbesondere mittelständischer Unternehmen ausgeprägtes Know-how in der passgenauen Gestaltung und Implementierung sicherer und effizienter Unternehmensprozesse im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Auch in komplexen Situationen unterstützen wir Unternehmen wie Erfinder bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung. Wo nötig, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Führung von Schiedsstellen-Verfahren oder gerichtlichen Streitigkeiten zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Unsere Leistungen
Die Anwältinnen und Anwälte von Eisenführ Speiser vereinen technische und juristische Exzellenz. Die folgenden Ansprechpartner erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihr konkretes Anliegen und stellen das für Sie richtige Team zusammen.
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