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Mit dem neuen Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court - UPC) sind zahlreiche neue Möglichkeiten für den Schutz technischer Erfindungen und für dessen Durchsetzung verbunden. Neu sind nicht nur Anmelde- und Verteidigungsstrategien für das neue Einheitspatent. Neu ist auch die nun europaweit mögliche Durchsetzung von Einheitspatenten und konventionellen europäischen Patenten (EP) im neuen Gerichtssystem des UPC. Dies schafft auch neue Herausforderungen, sowohl in der Rechtsdurchsetzung als auch bei der Verteidigung hiergegen.
Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem UPC sind stärker als vor deutschen Gerichten verschränkt. Extrem kurze Fristen fordern ein eingespieltes Team von Patent- und Rechtsanwälten. Hierfür ist Eisenführ Speiser mit sämtlichen beim UPC zugelassenen Rechts- und Patentanwälten bestens gerüstet.
Wir greifen auf ein erprobtes Netzwerk zurück und kooperieren mit den besten IP-Kanzleien in den am neuen System teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU, wie z.B. Frankreich, Niederlande, Italien oder Schweden.
Eisenführ Speiser berät und vertritt Sie zu allen Fragen und Anliegen rund um das neue Einheitspatent und das UPC:
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