Philipp Venohr

Dr. iur.

Philipp Venohr

Rechtsanwalt

Dr. iur.

Philipp Venohr

Rechtsanwalt

Philipp Venohr berät in allen Fragen des Marken-, Design-, Lauterkeits-, Urheber- und Arbeitnehmererfinderrechts. Zudem vertritt er nationale und internationale Mandanten in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen.

Philipp Venohr spricht Deutsch und Englisch.
 

Praxisfelder

  • Markenrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Designrecht
  • Urheberrecht
  • Patent Litigation
  • Lizenzverträge
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge

Vita

Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Immaterialgüterrecht; Stipendiat und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München; Promotion (s.c.l.) im Bereich Marken- und Lauterkeitsrecht (Die Benutzung der Marke in vergleichender Werbung, Nomos Verlag 2014); Rechtsanwalt seit 2013.

Mitgliedschaften

  • Alumni Förderverein des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb
  • International Trademark Association (INTA)
  • Rechtsanwaltskammer München

Publikationen & Vorträge

Handbuch des Domainrechts. Nationale Schutzsysteme und internationale Streitbeilegung (Besprechung)

in MMR 09/2018

Coexistence of national and community trademarks

in Festschrift des Benelux Office for Intellectual Property zum 40. Bestehen

Die historische Entwicklung des Markenrechts in Deutschland (Besprechung)

in GRUR Int. 2011, S. 279 f.

Anmerkung zu EuGH „Google“ (C-236/08 bis C-238/08)

in GRUR Int. 2010, S. 395 ff.

Diese Seite verwendet Cookies

Diese Seite verwendet Cookies zur Bereitstellung und Analyse unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr über die Nutzung Ihrer Daten und Ihre Rechte.

Speichern Abbrechen Annehmen Ablehnen Datenschutzerklärung