Dr. iur.
Philipp Venohr
Rechtsanwalt
Dr. iur.
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt
Philipp Venohr berät in allen Fragen des Marken-, Design-, Lauterkeits-, Urheber- und Arbeitnehmererfinderrechts.
Neben der strategischen Beratung und Begleitung beim Auf- und Ausbau von länderübergreifenden Schutzrechtsportfolios liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Philipp Venohr in der weltweiten Durchsetzung von Schutzrechten in Amts- und Gerichtsverfahren. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung im Bereich des Werberechts, der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie (u.a. mittels Grenzbeschlagnahmeverfahren) sowie der monetären Bewertung von Schutzrechten (Markenbewertungen) und der Begleitung von Transaktionen im Markenbereich. Philipp Venohr ist Mitglied der Praxisgruppe Legal Tech und verfügt durch eigene Gründungen und die Begleitung von Start-Ups auch in diesem Bereich über eine ausgeprägte Expertise.
Zudem vertritt er nationale und internationale Mandanten in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Philipp Venohr spricht Deutsch und Englisch.
Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Immaterialgüterrecht. Stipendiat und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München. Promotion (s.c.l.) im Bereich Marken- und Lauterkeitsrecht („Die Benutzung der Marke in vergleichender Werbung“, Nomos Verlag 2014). Mitarbeit an der „Studie zum Funktionieren des europäischen Markenrechtssystems“ (Grundlage der EU-Markenrichtlinie) im Auftrag der Europäischen Kommission.
Rechtsanwalt seit 2013.
herausgegeben von Eisenführ Speiser
in MMR 09/2018
in Festschrift des Benelux Office for Intellectual Property zum 40. Bestehen
in GRUR Int. 2011, S. 279 f.
in GRUR Int. 2010, S. 395 ff.
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