Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor irreführenden und betrügerischen Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen von privaten Unternehmen. Das Angebot dieser Unternehmen beinhaltet eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Dies betrifft auch Gebühren vor dem EPA, dem EUIPO, der WIPO und anderen nationalen Ämtern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Unternehmen nicht mit den Ämtern in Verbindung stehen.

Die Ämter haben jeweils Informationen zum Umgang mit irreführenden Zahlungsaufforderungen veröffentlicht. Diese finden Sie hier: DPMA, EUIPO, EPA, WIPO.

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