Mit dem Laden der Stellenanzeigen akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung der BITE GmbH.
Mehr erfahren
Stellenanzeigen immer entsperren? Passen Sie Ihre Einstellungen an.
Die mit Spannung erwartete Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA in der Vorlagefrage G 1/24 liegt nun vor. Die Große Beschwerdekammer hat entschieden, dass die Beschreibung und die Zeichnungen bei der Auslegung von Ansprüchen immer herangezogen werden müssen, und zwar nicht nur bei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten.
Damit hat die Große Beschwerdekammer die Rechtsprechung der Beschwerdekammern zurückgewiesen, wonach in Fällen, in denen der Anspruch als klar und eindeutig befunden wurde, bei der Auslegung eines Anspruchs nicht auf die Beschreibung und die Zeichnungen Bezug genommen werden muss.
Zur Pressemitteilung des EPA gelangen Sie hier.
Zur Entscheidung gelangen Sie hier.
Wir nutzen bei dieser Website die unten aufgeführten, externen Dienste. Diese Dienste können Cookies setzen und ihnen wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber können diese ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.