UP/UPC

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht –
ein neues Patentsystem für Europa

UP/UPC Kompakt

Während der Sunrise Period stellen wir an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen die wichtigsten Fakten zum einheitlichen Patentsystem zusammen.

UP/UPC Kompakt: Opt-Out

  • Ein Opt-Out entzieht ein klassisches EP-Schutzrecht der Jurisdiktion des Einheitlichen Patentgerichts (EPG). Somit hat der EP-Schutzrechtsinhaber es selbst in der Hand, Klarheit über die gerichtliche Zuständigkeit zu schaffen.
     
  • Ein Opt-Out kann demnach niemals für ein Einheitspatent erklärt werden – dieses unterliegt immer der Jurisdiktion des Einheitlichen Patentgerichts.
     
  • Bei mehreren Anmeldern/Inhabern empfehlen wir, die Opt-Out-Erklärung immer vorab mit allen Anmeldern/Inhabern abstimmen.
     
  • Während der Sunrise Period kann der Opt-Out „sicher“ erklärt werden. Ab dem tatsächlichen Inkrafttreten des EPGÜ am 1. Juni 2023 wird eine Klage vor dem UPC betreffend ein EP-Patent, für das kein Opt-Out wirksam erklärt wurde, dieses in der Jurisdiktion des UPC „einloggen“. Die Wirkung einer innerhalb der Sunrise Period wirksam erklärten Opt-Out-Erklärung tritt mit dem Inkrafttreten des EPGÜ am 1. Juni 2023 ein. Ein wirksam ausoptiertes EP-Schutzrecht unterliegt dann „klassisch“ der Jurisdiktion der nationalen Gerichte.
     
  • Der Opt-Out ist über das CMS-System des Gerichts, nicht beim EPA zu erklären.

UP/UPC Kompakt: Nichtigkeitsklage vor dem UPC – die wichtigsten Unterschiede und Fakten im Vergleich zur Nichtigkeitsklage vor dem deutschen Bundespatentgericht

  • Es gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz, es gilt die Beibringungsmaxime.
     
  • Ältere nationale Rechte aller teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten für ein Einheitspatent als Stand der Technik, was den Umfang an potentiellem Stand der Technik deutlich ausweitet. So ist beispielsweise ein älteres französisches, italienisches oder deutsches Recht für das Einheitspatent als Ganzes als Stand der Technik relevant.
  • Eine Nichtigkeitsklage für ein Einheitspatent kann sowohl parallel zum EPA-Einspruchsverfahren als auch in der vorherigen neunmonatigen Einspruchsfrist eingelegt werden. Merke: Die Parallelität gilt auch für ein klassisches EP-Bündelpatent, für das kein Opt-Out wirksam erklärt und eingetragen wurde!
  • Eine Nichtigkeitsklage kann als Widerklage vom Beklagten im Patentverletzungsprozess vor dem UPC eingereicht werden.
     
  • Enges Fristenregime – ist die Nichtigkeitsklage in Reaktion auf die Verletzungsklage einzureichen, verbleibt wenig Zeit, um die Widerklage adäquat vorzubereiten.
     
  • Bei erfolgreicher Nichtigkeitsklage vor dem UPC erfolgt ein zentraler Widerruf des Patents.

Bei Fragen zu unserem Themenbereich UP/UPC-Kompakt“ wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre/n Ansprechpartner/in bei Eisenführ Speiser!

Das Einheitspatent

Mit dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (kurz: Einheitspatent oder UP) wird in zahlreichen teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU in Ergänzung zum Europäischen Bündelpatent (EP-Patent) eine weitere Option zum Schutz technischer Erfindungen zur Verfügung stehen. Einheitspatente ermöglichen es, mit Stellung eines einzigen Antrags beim EPA Patentschutz in allen am neuen System teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu erhalten; für Anmelder wird das Verfahren also einfacher und kosteneffizienter. Änderungen ergeben sich allerdings ab der Erteilung, insbesondere hinsichtlich Validierung, Aufrechterhaltung und Gerichtsbarkeit.

Teilnehmende Staaten

Die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedsstaaten. Gegenwärtig haben sich 17 EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, sich von Beginn an am einheitlichen Patentschutz zu beteiligen.

Europakarte

Sunrise Period

Die Sunrise Period bezeichnet eine dem effektiven Start des Systems vorgeschaltete Phase von drei Monaten, welche die Möglichkeit bietet, EP-Anmeldungen oder erteilte EP-Patente durch ein Opt-Out vor dem Betriebsbeginn des Einheitlichen Patentgerichts von dessen Zuständigkeit auszunehmen.

Sunrise Period DE

Opt-Out

Der Opt-Out bezeichnet ein Antragsverfahren, mit dem eine klassische EP-Anmeldung oder ein EP-Patent der Gerichtsbarkeit des zukünftigen Einheitlichen Patentgerichts entzogen wird, so dass das Schutzrecht auch weiterhin der nationalen Gerichtsbarkeit in den Mitgliedstaaten des EPÜ unterstellt bleibt.

Die Möglichkeit zum Opt-Out wird vor dem effektiven Start des Systems (Sunrise Period) und danach während einer verlängerbaren Übergangsphase von zunächst sieben Jahren möglich sein und muss direkt beim Einheitlichen Patentgericht gestellt werden.

Gebührenrechner Einheitspatent

Als Service für Mandanten und Interessierte hat Eisenführ Speiser einen eigenen Gebührenrechner zum Einheitspatent entwickelt. Mit diesem können die (geschätzten) Kosten eines Einheitspatents mit denen verschiedener Validierungen eines EP-Bündelpatents schnell und einfach verglichen werden. So stellt der Gebührenrechner eine große Hilfe bei der Kostenabschätzung individueller Validierungsstrategien dar und ermöglicht die Einschätzung der Rentabilität eines Einheitspatents. In der neusten Version des Gebührenrechners werden die geschätzten Kosten über die Jahre hinweg grafisch dargestellt, sodass einzelne Strategien nun noch leichter miteinander verglichen werden können.

Die aktuelle Version des Eisenführ Speisers Gebührenrechners zum Einheitspatent können Sie sich schnell und einfach in unserem Downloadbereich herunterladen.

 

Das Einheitliche Patentgericht

Mit dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) wird nach jahrzehntelangen Vorbereitungen ein Meilenstein in der europäischen Rechtsentwicklung gesetzt. In einem einzigen Gerichtsverfahren mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wird über die Verletzung und den Rechtsbestand nicht nur von Einheitspatenten entschieden. Der Zuständigkeit des neuen Gerichts unterfallen automatisch auch die validierten nationalen Teile Europäischer Patente, deren Anmeldetag nach Februar 2007 liegt (sofern für diese Teile kein Opt-Out erklärt wird).

Es ist gerade dieser Umstand, der das neue Gericht von Anfang an für die Praxis relevant macht. Bereits mit dem Tag des Inkrafttretens (vsl. 1. Juni 2023) werden Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen vor dem Einheitlichen Patentgericht erwartet.

Zuständigkeit und Struktur des Einheitlichen Patentgerichts

In der ersten Instanz ist das EPG dezentral organisiert. Neben seiner sogenannten Zentralkammer, die nach technischen Fachgebieten auf die Standorte Paris und München aufgeteilt ist, befinden sich lokale und regionale Kammern des Gerichts in mehreren teilnehmenden Mitgliedsstaaten. In den größeren teilnehmenden Mitgliedsstaaten werden mehrere Lokalkammern, in Verbünden mehrerer kleinerer EU-Staaten gemeinsame Regionalkammern eingerichtet. In Deutschland hat das EPG vier Lokalkammern, nämlich in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Dies entspricht den derzeit wichtigsten Standorten für Patentverletzungsverfahren in Deutschland.

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein internationales Gericht für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und Europäischen Patenten. Seine Entscheidungen gelten in allen Mitgliedstaaten der EU, die das EPGÜ ratifiziert haben.

Strukturdarstellung

Das offizielle Inkrafttreten des UPC-Abkommens ist derzeit für den 1. Juni 2023 geplant.

Weitere Informationen

Das Einheitliche Patentgericht hat seinen Online-Auftritt überarbeitet. Die neue Version der Website bietet übersichtliche Informationen zu Organisation, Opt-Out, Rechtstexten, Gebühren etc. und ist hier zu finden.

Ausführliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zum neuen Patentsystem haben wir zudem in den White Papers zum Einheitspatent (UP) und zum Einheitlichen Patentgericht (UPC) für Sie zusammengestellt.

Zusätzlich steht Ihnen das Eisenführ Speiser Online-Seminar „Your path to the UP/UPC – Succesful preparation for the new system” in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

Eisenführ Speiser berät und unterstützt beim Schutz Ihrer IP-Rechte in Europa

Wir beraten Sie gerne über die optimale Prozessstrategie für Ihr IP-Portfolio und den Umgang mit etwaigen Unsicherheiten und Auswirkungen des neuen Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts. Wenden Sie sich bei Rückfragen jederzeit gerne an uns!

Unsere Anwälte

Die Anwältinnen und Anwälte von Eisenführ Speiser vereinen technische und juristische Exzellenz. Die folgenden Ansprechpartner erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihr konkretes Anliegen und stellen das für Sie richtige Team zusammen.

Zu den Anwälten

Aktuelle Nachrichten

Februar 2023

Deutschland ratifiziert EPGÜ

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Januar 2023

Christine Cirl, Sönke Scheltz und Michael Schneider in „Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“

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Dezember 2022

Einheitliches Patentgericht: Start der Sunrise Period verschoben!

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Ausgezeichnet

»The practitioners are client focused, diligent and provide a personalised, timely service«

World Trademark Review 2023

»Durch die Kombination einer erfahrenen Prosecution-Praxis und einer renommierten Litigation-Praxis hat sich Eisenführ Speiser als fester Name in streitigen Verfahren etabliert«

The Legal 500 Deutschland 2023
Legal 500 Top Tier 2023

»Very responsive and accommodating. Outshines the competition in the region«

IAM Patent 2022
IAM 2022

»This mixed IP firm put in an incredibly strong performance in litigation on both the patent attorney and lawyer side«

JUVE Patent 2022
JUVE Patent 2022

»Nominiert als Kanzlei des Jahres für IP«

JUVE Awards 2022
Juve Awards 2022

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