Während der Sunrise Period stellen wir an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen die wichtigsten Fakten zum einheitlichen Patentsystem zusammen.
UP/UPC Kompakt: Opt-Out
UP/UPC Kompakt: Nichtigkeitsklage vor dem UPC – die wichtigsten Unterschiede und Fakten im Vergleich zur Nichtigkeitsklage vor dem deutschen Bundespatentgericht
Bei Fragen zu unserem Themenbereich „UP/UPC-Kompakt“ wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre/n Ansprechpartner/in bei Eisenführ Speiser!
Mit dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (kurz: Einheitspatent oder UP) wird in zahlreichen teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU in Ergänzung zum Europäischen Bündelpatent (EP-Patent) eine weitere Option zum Schutz technischer Erfindungen zur Verfügung stehen. Einheitspatente ermöglichen es, mit Stellung eines einzigen Antrags beim EPA Patentschutz in allen am neuen System teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu erhalten; für Anmelder wird das Verfahren also einfacher und kosteneffizienter. Änderungen ergeben sich allerdings ab der Erteilung, insbesondere hinsichtlich Validierung, Aufrechterhaltung und Gerichtsbarkeit.
Teilnehmende Staaten
Die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedsstaaten. Gegenwärtig haben sich 17 EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, sich von Beginn an am einheitlichen Patentschutz zu beteiligen.
Sunrise Period
Die Sunrise Period bezeichnet eine dem effektiven Start des Systems vorgeschaltete Phase von drei Monaten, welche die Möglichkeit bietet, EP-Anmeldungen oder erteilte EP-Patente durch ein Opt-Out vor dem Betriebsbeginn des Einheitlichen Patentgerichts von dessen Zuständigkeit auszunehmen.
Opt-Out
Der Opt-Out bezeichnet ein Antragsverfahren, mit dem eine klassische EP-Anmeldung oder ein EP-Patent der Gerichtsbarkeit des zukünftigen Einheitlichen Patentgerichts entzogen wird, so dass das Schutzrecht auch weiterhin der nationalen Gerichtsbarkeit in den Mitgliedstaaten des EPÜ unterstellt bleibt.
Die Möglichkeit zum Opt-Out wird vor dem effektiven Start des Systems (Sunrise Period) und danach während einer verlängerbaren Übergangsphase von zunächst sieben Jahren möglich sein und muss direkt beim Einheitlichen Patentgericht gestellt werden.
Gebührenrechner Einheitspatent
Als Service für Mandanten und Interessierte hat Eisenführ Speiser einen eigenen Gebührenrechner zum Einheitspatent entwickelt. Mit diesem können die (geschätzten) Kosten eines Einheitspatents mit denen verschiedener Validierungen eines EP-Bündelpatents schnell und einfach verglichen werden. So stellt der Gebührenrechner eine große Hilfe bei der Kostenabschätzung individueller Validierungsstrategien dar und ermöglicht die Einschätzung der Rentabilität eines Einheitspatents. In der neusten Version des Gebührenrechners werden die geschätzten Kosten über die Jahre hinweg grafisch dargestellt, sodass einzelne Strategien nun noch leichter miteinander verglichen werden können.
Die aktuelle Version des Eisenführ Speisers Gebührenrechners zum Einheitspatent können Sie sich schnell und einfach in unserem Downloadbereich herunterladen.
Mit dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) wird nach jahrzehntelangen Vorbereitungen ein Meilenstein in der europäischen Rechtsentwicklung gesetzt. In einem einzigen Gerichtsverfahren mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wird über die Verletzung und den Rechtsbestand nicht nur von Einheitspatenten entschieden. Der Zuständigkeit des neuen Gerichts unterfallen automatisch auch die validierten nationalen Teile Europäischer Patente, deren Anmeldetag nach Februar 2007 liegt (sofern für diese Teile kein Opt-Out erklärt wird).
Es ist gerade dieser Umstand, der das neue Gericht von Anfang an für die Praxis relevant macht. Bereits mit dem Tag des Inkrafttretens (vsl. 1. Juni 2023) werden Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen vor dem Einheitlichen Patentgericht erwartet.
Zuständigkeit und Struktur des Einheitlichen Patentgerichts
In der ersten Instanz ist das EPG dezentral organisiert. Neben seiner sogenannten Zentralkammer, die nach technischen Fachgebieten auf die Standorte Paris und München aufgeteilt ist, befinden sich lokale und regionale Kammern des Gerichts in mehreren teilnehmenden Mitgliedsstaaten. In den größeren teilnehmenden Mitgliedsstaaten werden mehrere Lokalkammern, in Verbünden mehrerer kleinerer EU-Staaten gemeinsame Regionalkammern eingerichtet. In Deutschland hat das EPG vier Lokalkammern, nämlich in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Dies entspricht den derzeit wichtigsten Standorten für Patentverletzungsverfahren in Deutschland.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein internationales Gericht für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und Europäischen Patenten. Seine Entscheidungen gelten in allen Mitgliedstaaten der EU, die das EPGÜ ratifiziert haben.
Das offizielle Inkrafttreten des UPC-Abkommens ist derzeit für den 1. Juni 2023 geplant.
Weitere Informationen
Das Einheitliche Patentgericht hat seinen Online-Auftritt überarbeitet. Die neue Version der Website bietet übersichtliche Informationen zu Organisation, Opt-Out, Rechtstexten, Gebühren etc. und ist hier zu finden.
Ausführliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zum neuen Patentsystem haben wir zudem in den White Papers zum Einheitspatent (UP) und zum Einheitlichen Patentgericht (UPC) für Sie zusammengestellt.
Zusätzlich steht Ihnen das Eisenführ Speiser Online-Seminar „Your path to the UP/UPC – Succesful preparation for the new system” in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Eisenführ Speiser berät und unterstützt beim Schutz Ihrer IP-Rechte in Europa
Wir beraten Sie gerne über die optimale Prozessstrategie für Ihr IP-Portfolio und den Umgang mit etwaigen Unsicherheiten und Auswirkungen des neuen Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts. Wenden Sie sich bei Rückfragen jederzeit gerne an uns!
Die Anwältinnen und Anwälte von Eisenführ Speiser vereinen technische und juristische Exzellenz. Die folgenden Ansprechpartner erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihr konkretes Anliegen und stellen das für Sie richtige Team zusammen.
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