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April 2020

Eisenführ Speiser leistet temporäre IP-Administration

Innovation wird bei Eisenführ Speiser seit Beginn großgeschrieben. Bei der Digitalisierung von Büroprozessen sehen wir uns als gemischte Praxis von Patentanwälten und Rechtsanwälten als Vorreiter unter den deutschen IP-Kanzleien. Seit 2011 laufen im „Smart IP Office“ alle Büroprozesse von der Postverarbeitung bis zur Aktenführung vollständig digital. Mandanten bietet Eisenführ Speiser seit 2014 zudem die Möglichkeit, elektronisch auf ihre gesamte IP-bezogene Korrespondenz in den Kanzlei-Akten zuzugreifen und eigenen Dokumentationsaufwand erheblich zu reduzieren. In diesem innovativen Umfeld werden neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt, der Austausch von Dokumenten mit den Patentämtern und Gerichten beschleunigt und die standortübergreifende Organisation und Zusammenarbeit in der Kanzlei gestärkt.

IP-Abteilungen von Mandanten entlastet Eisenführ Speiser auch kurzfristig bei unvorhergesehenen personellen oder technischen Engpässen. So übernahm Eisenführ Speiser erst kürzlich die temporäre Vertretung eines Teilportfolios der Schutzrechte eines Mandanten gegenüber den betroffenen Ämtern. Manuel Söldenwagner, Partner im Münchner Büro der Kanzlei, erläutert hierzu: „Aufgrund unserer vollelektronischen Büroprozesse und des in der IP-Administration besonders ausgebildeten und erfahrenen Personals sind wir in der Lage, Engpässe unserer Mandanten in ihrer IP-Administration kurzfristig auszugleichen. So leisten wir in der aktuellen Situation auch einen Beitrag dazu, dass unsere Mandanten ihre aktuellen Social Distancing-Maßnahmen ohne Sorge um Rechtsverluste umsetzen können. Nach Beendigung der Maßnahmen kann die Administration bei Bedarf wieder zurück in die Hände des Mandanten wandern.“

Für Rückfragen zu diesem Dienstleistungsangebot stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Eisenführ Speiser gerne zur Verfügung.

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