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Rechtsanwalt Dr. Andreas Ebert-Weidenfeller bespricht in der aktuellen Ausgabe der GRUR-Prax im Kapitel Wettbewerbsrecht die verpflichtende Angabe des Mietpreises für Router in der Vertragszusammenfassung von Telekommunikationstarif und Router, sofern das Angebot die beiden Leistungen eng verknüpft (OLG Köln, Urt. v. 10.1.2025 – 6 U 68/24).
GRUR-Prax 9/2025 ist in der beck-online Datenbank abrufbar (Anmeldung erforderlich).