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In ihrem diesjährigen Beitrag der regelmäßigen Reihe über die „Aktuelle Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA“ erläutern die Patentanwälte Jochen Ehlers und Till Augustin die Entscheidung G 1/22 und G 2/22 zur Prioritätsberechtigung sowie die anhängige Vorlage G 1/23 zur Frage, wann ein Gegenstand als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht gilt. Zudem bewerten sie die Rechtsprechung zu „Art. 69 EPÜ – Schutzbereichsbestimmung im Erteilungs- und Einspruchsverfahren“, zu den drei Stufen des Konvergenzansatzes, zur Ausführung der Erfindung im gesamten beanspruchten Bereich sowie zu Verhandlungen als Videokonferenz.
Die aktuelle Ausgabe der „Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“ (Heft 7-8, 2024) ist kostenpflichtig über den Informationsdienstleister Wolters Kluwer erhältlich.
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