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Im Streit um den Vertrieb der urheberrechtlich geschützten Wilhelm-Wagenfeld-Leuchte hat Eisenführ Speiser einen Erfolg vor dem High Court Of Justice in Großbritannien erzielt. Die beklagte Swivel UK Limited hatte die Wagenfeld-Leuchte dort als Plagiat vertrieben. Nun muss das Unternehmen kurzfristig alle Kopien übergeben und darf zukünftig Nachbildungen weder verkaufen noch ins Land einführen. „Großbritannien ist nun nicht mehr sicher für Plagiateure“, so Rechtsanwalt Rainer Böhm.
Die bekannte Wagenfeld-Tischleuchte „WA 24“ gilt weltweit als Design-Klassiker und darf ausschließlich vom Bremer Unternehmen Tecnolumen angefertigt werden.
Der Weser-Kurier (10.07.2020) berichtet hier.
Die Kreiszeitung (10.07.2020) berichtet hier.
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