Mit dem Laden der Stellenanzeigen akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung der BITE GmbH.
Mehr erfahren
Stellenanzeigen immer entsperren? Passen Sie Ihre Einstellungen an.
Im Beschwerdeverfahren um eine einstweilige Verfügung war Eisenführ Speiser für Philips vor dem OLG Hamburg erfolgreich. Die Mandantin ist Inhaberin eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, welches das Design eines Teils eines Rasierapparates schützt. Die chinesische Gegnerin Soocas vertrieb im April 2021 über Amazon einen Rasierapparat, der das Gemeinschaftsgeschmacksmuster antragsgegenständlich verletzt. Nach erster Zurückweisung durch das LG Hamburg im Mai, hat das OLG einer einstweiligen Verfügung nun stattgegeben. Soocas ist es somit untersagt, den betroffenen Rasierer in der Europäischen Union zu vertreiben, zu bewerben oder sonst in den Verkehr zu bringen. Für Philips waren die Rechtsanwälte Dr. Julian Eberhardt und Harald Förster tätig.
Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie in der GRUR-RS 2021 hier (Zugangsdaten zur Datenbank beck-online erforderlich).
Wir nutzen bei dieser Website die unten aufgeführten, externen Dienste. Diese Dienste können Cookies setzen und ihnen wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber können diese ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.