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März 2020

Mandanteninformation: Amtsfristen und Gerichtstermine in der COVID-19 Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass verschiedene Ämter, vor denen wir für Sie Schutzrechtsanmeldungen und Schutzrechte vertreten, angesichts der Corona-Krise aktuell einen automatischen Aufschub laufender Fristen eingerichtet haben. Ämter und Gerichte haben zudem zahlreiche Verhandlungstermine aufgehoben.

Wir empfehlen grundsätzlich, ursprünglich gesetzte Amtsfristen zu erfüllen und werden Ihre Angelegenheiten in diesem Sinne weiter bearbeiten, selbstverständlich jedoch in Abstimmung mit Ihnen.

Insbesondere empfehlen wir, Prioritätsfristen und die Fristen zur Einleitung nationaler/regionaler Phasen aus PCT-Anmeldungen zu erfüllen. Denn diese sind für eine Vielzahl von Ländern relevant und Fristverlängerungen können international unterschiedlich gehandhabt werden.

Über eventuelle Aufhebungen von Verhandlungsterminen informieren wir Sie gegebenenfalls mit separater individueller Post.

Wir fassen nachfolgend die am heutigen Tag vorliegenden Informationen zu einigen wesentlichen Ämtern und Gerichte zusammen.

Europäisches Patentamt

Aufgrund des Vorliegens einer allgemeinen Störung im Sinne der Regel 134(2) EPÜ werden Fristen, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, für alle Parteien und ihre Vertreter bis zum 17. April 2020 verlängert. Nach Artikel 150(2) EPÜ gilt dies auch für internationale Anmeldungen nach dem PCT.

Die vorgenannte Frist kann durch die Veröffentlichung einer weiteren Mitteilung seitens des EPA weiter verlängert werden, falls die Störung über den vorgenannten Zeitpunkt hinausgeht. Der Wortlaut der Mitteilung findet sich hier.

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Aufgrund des Vorliegens einer allgemeinen Störung im Sinne des Artikels 101(4) EUTMR werden Fristen, die zwischen dem 9. März 2020 und dem 30. April 2020 ablaufen, für alle Parteien und ihre Vertreter bis zum 1. Mai 2020 verlängert. Effektiv ist das eine Verlängerung bis zum 4. Mai 2020.  Die entsprechende Information des EUIPO findet sich hier.


Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren, die vom Deutsche Patent- und Markenamt gewährt wurden, werden bis zum 4. Mai 2020 - ohne weitere Mitteilung - verlängert bzw. es wird bis dahin nicht aufgrund des Fristablaufs entschieden.

Dagegen können gesetzlich bestimmte Fristen vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht verlängert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Hinweis vom 10. März 2020 hier.

Anhörungen und mündliche Verhandlungen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt und es wird auch nicht mehr geladen. Bereits terminierte Anhörungen und mündliche Verhandlungen werden von Amts wegen aufgehoben. Die Aufhebung wird schriftlich mitgeteilt.

Weitere stets aktualisierte Hinweise des DPMA finden Sie hier.


Deutsche Zivilgerichte

Der Umgang der deutschen Zivilgerichte mit der Corona-Krise ist unterschiedlich. Nach Möglichkeit werden Verhandlungs-Termine aufgehoben. Die Entscheidung wird in der Regel fallweise getroffen. Wir halten Sie zur Entwicklung der anberaumten Termine in der nächsten Zeit jeweils individuell auf dem Laufenden.


Bundespatentgericht (BPatG)

Das BPatG hat einen Notbetrieb eingerichtet. Mündliche Verhandlungen im Zeitraum bis zunächst 19. April 2020 wurden aufgehoben. Anträge, Klagen und Schriftsätze können ungeachtet dessen auf dem gewohnten Weg eingereicht werden. Eine Bearbeitung ist sichergestellt. Stets aktualisierte Informationen dazu finden Sie hier.


World Intellectual Property Organization (WIPO)

WIPO arbeitet weiter und gewährt grundsätzlich keine pauschalen Fristverlängerungen. Wir fassen nachfolgend Informationen der WIPO zu verschiedenen Schutzrechtsarten zusammen. Stets aktualisierte allgemeine Informationen der WIPO finden Sie hier.

Patente (PCT)

Die WIPO hat Vorkehrungen getroffen, dass im Internationalen Büro auch weiterhin PCT-Anmeldungen eingereicht und bearbeitet werden können. Im Falle von Schließungen anderer Ämter, die als Anmeldeamt, Internationale Recherchebehörde oder Internationale Vorläufige Prüfungsbehörde dienen, verschieben sich Fristen auf den Tag, an dem die betreffende Behörde wieder geöffnet ist (PCT Regel 80.5(i)).

Marken (Madrider System) und Designs (Haager Muster Abkommen)

Aktuelle Informationen zu Abhilfemaßnahmen, die bei einem Fristversäumnis im Rahmen des Madrider Systems zur Verfügung stehen, finden sich hier. Informationen zu Abhilfemaßnahmen, die bei einem Fristversäumnis im Rahmen des Haager Systems zur Verfügung stehen, finden Sie hier. Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.


Ausländische nationale Ämter

Der Katalog der Maßnahmen ausländischer nationaler Ämter angesichts der weltweiten Corona-Krise ist lang und würde den Rahmen des vorliegenden Informationsschreibens sprengen.

Grundsätzlich werden wir auch hier nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit Ihnen die ursprünglich gesetzten Fristen erfüllen. Wenn Sie jedoch Fragen haben, melden Sie sich gern bei ihrem Ansprechpartner bei Eisenführ Speiser.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei Eisenführ Speiser gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ihren Angehörigen Gesundheit und Kraft zum Durchstehen der aktuellen Krise! Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Ihr Unternehmen auch in dieser schweren Zeit gern, wenn Sie bei der Erledigung Ihrer Schutzrechtsangelegenheiten Hilfe benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Eisenführ Speiser

Diese Mandanteninformation können Sie hier herunterladen.

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