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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen, mit denen sich die Beschwerdeführerinnen gegen Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wenden.
Die Beschwerdeführerinnen, eine deutsche Personengesellschaft und mehrere juristische Personen aus Deutschland, anderen EU-Ländern und Drittstaaten, hatten im Wesentlichen beanstandet, dass die angegriffenen Entscheidungen auf einem generellen und offenkundigen Rechtsschutzdefizit beruhen und Prozessgrundrechte verletzen.
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