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Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendbarkeit des EPG-Übereinkommens durch Österreich ist der Startschuss für das neue europäische Patentsystem gefallen. Das Protokoll ist damit in Kraft getreten.
Die europäische Patentreform nimmt damit nunmehr auch institutionelle Formen an, u. a. werden in der vom Vorbereitenden Ausschuss auf etwa acht Monate geschätzten vorläufigen Anwendbarkeit die Richterinnen und Richter für das neue System in ihre Funktionen gewählt und das System insgesamt operativ organisiert.
Die entscheidenden Weichen sind also gestellt, das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht werden in kurzer Frist den neuen Rechtsrahmen für den einheitlichen europäischen Patentschutz bilden.
Als führende gemischte Kanzlei mit Teams aus international erfahrenen Rechts- und Patentanwälten ist Eisenführ Speiser sowohl für die Erlangung als auch für die Durchsetzung des Einheitspatents bereits jetzt optimal für das neue System aufgestellt.
Über Optionen und Auswirkungen werden wir an dieser Stelle über die nächsten Monate regelmäßig berichten. Sprechen Sie uns bei Fragen natürlich gerne jederzeit an!
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