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Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise haben die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts im Jahr 2020 mündliche Verfahren sowohl persönlich als auch per Videokonferenz abgehalten. Die Videokonferenzen fanden zunächst nur dann statt, wenn alle Verfahrensbeteiligten einer Teilnahme in dieser Form zustimmten. Der neue Artikel 15a VOBK sieht nun vor, dass die Beschwerdekammern diese Praxis zukünftig ausweiten und mündliche Verhandlungen per Videokonferenz ansetzen können, ohne dass die Parteien diesem Format zustimmen müssen.
Eine Stellungnahme unserer Kanzlei zum neuen Artikel 15a VOBK finden Sie hier.
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