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Ab dem 1. Januar 2023 startet das Europäische Patentamt die Übergangsmaßnahmen zur Einführung des Einheitspatents.
Ab diesem Datum können Patentanmelder frühe Anträge auf einheitliche Wirkung sowie Anträge auf Verschiebung der Entscheidung über die Erteilung des europäischen Patents stellen. Die Maßnahmen gelten bis zum Inkrafttreten des einheitlichen Patentsystems, das voraussichtlich am 1. April 2023 erfolgen wird.
Die Meldung des EPA sowie weitere Informationen sind hier zu finden.
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