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Im Heft 1/2023 von „GRUR-Prax – Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ bespricht Max von Vopelius, Patentanwalt und Partner bei Eisenführ Speiser, das Urteil X ZR 82/20 (Leuchtdiode) des BGH vom 21.07.2022.
Die Berufung richtete sich gegen das Urteil 2 Ni 22/20 (EP) des BPatG, mit dem das Streitpatent für nichtig erklärt wurde, und war insofern teilweise erfolgreich, als die Nichtigkeitsklage eines hilfsweise eingeschränkt verteidigten Gegenstands abgewiesen wurde.
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