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Am Freitag, den 11. Juni 2021, hat der Deutsche Bundestag einige Änderungen des Patentgesetzes (PatG) verabschiedet, einschließlich einer Änderung der Regelung zum Unterlassungsanspruch bei Patentverletzungen. Eine Zusammenfassung und erste Einschätzung der neuen Gesetzgebung finden Sie hier.
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