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Februar 2024

Ermäßigung von EPA-Gebühren für Kleinstunternehmen

Mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 hat der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation Änderungen der Gebührenordnung genehmigt, mit denen ein neues System der Gebührenermäßigungen speziell für kleine Unternehmen / Einzelpersonen eingeführt wird. Hiermit soll die Entwicklung kleinerer und weniger erfahrener Unternehmen in Europa gefördert und der Zugang zum europäischen Patentsystem erleichtert werden. Unternehmen, die (i) weniger als zehn Personen beschäftigen, (ii) deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet und (iii) die in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr als fünf EP-Anmeldungen eingereicht haben, erhalten laut der neuen Regelungen 30 Prozent Ermäßigung auf die amtlichen Gebühren.

Die Änderungen gelten ab dem 1. April 2024. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Auszug aus dem EPA Amtsblatt 1/2024.

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