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Juli 2022

Eisenführ Speiser Gebührenrechner zum Einheitspatent

Als Service für Mandanten und Interessierte hat Eisenführ Speiser einen eigenen Gebührenrechner zum Einheitspatent entwickelt. Mit diesem können die (geschätzten) Kosten eines Einheitspatents mit denen verschiedener Validierungen eines EP-Bündelpatents schnell und einfach verglichen werden. So stellt der Gebührenrechner eine große Hilfe bei der Kostenabschätzung individueller Validierungsstrategien dar und ermöglicht die Einschätzung der Rentabilität eines Einheitspatents. In der neusten Version des Gebühren­rechners werden die geschätzten Kosten über die Jahre hinweg grafisch dargestellt, sodass einzelne Strategien nun noch leichter miteinander verglichen werden können.

Die aktuelle Version des Eisenführ Speisers Gebührenrechners zum Einheitspatent können Sie sich schnell und einfach in unserem Downloadbereich herunterladen.

Zur Benutzung des Gebührenrechners:

Auswahl der einzelnen Staaten von Interesse

In der unteren Hälfte des Gebührenrechners sind die jeweiligen EPO-Mitgliedsstaaten aufgeführt, wobei zwischen solchen Staaten unterschieden wird,     

(1a, links) die bereits durch das Einheitspatent umfasst sind,
(2a, mitte) die zwar derzeit noch nicht durch das Einheitspatent umfasst sind, dies aber zukünftig möglich sein wird, oder
(3a, unten) die nur durch eine Validierung über ein EP-Bündelpatent erhalten werden können.

Über die Auswahlkästchen können die einzelnen Staaten ausgewählt werden, in denen Schutz angestrebt wird.

Zu beachten: Mit einem Einheitspatent wird immer das komplette aktuell umfasste Territorium umfasst, Streichen oder Ergänzen individueller Staaten ist bei einem Einheitspatent weder bei Registrierung noch über die Laufzeit hinweg möglich.

Auswahl der erwarteten Laufzeit

In der oberen linken Hälfte des Gebührenrechners kann die erwartete oder geplante Laufzeit des Patents über die Auswahlkästchen ausgewählt werden, über welche die Kosten eines Einheitspatents und einzelner Validierungen über ein EP-Bündelpatent verglichen werden sollen. Als Auswahl sind dabei die jeweiligen Jahre anzugeben, für die die (Jahres-)Gebühren gezahlt werden sollen.

Zu beachten: Eine Kostenberechnung und ein anschließender Vergleich ist nur für eine nicht unterbrochene Auswahl an Jahren sinnvoll. Die (endgültige) Nicht-Bezahlung einer Jahresgebühr führt zum Verlust des Patents ab dem Jahr, für das keine Gebühren bezahlt wurden, sodass auch in den Folgejahren keine Kosten mehr zu berechnen sind.

Ergebnis

In der rechten Hälfte des Gebührenrechners erscheint nach Auswahl der Staaten und Laufzeit (s.o.) der Vergleich der (geschätzten) Kosten eines Einheitspatents und einzelner Validierungen über ein EP-Bündelpatent. Bei diesem Vergleich werden die (geschätzten) Kosten nur für das Territorium über die Staaten angegeben, die bereits durch das Einheitspatent umfasst sind, für die also tatsächlich eine Entscheidung zwischen Einheitspatent oder Vali­dierung über ein EP-Bündelpatent getroffen werden kann. Die Kostenein­sparungen (oder gegebenenfalls Mehrausgaben) eines Einheitspatents sind als Prozent gegenüber den (geschätzten) Kosten der Vali­dierungen über ein EP-Bündelpatent angegeben.

In der Mitte des Gebührenrechners sind die (geschätzten) Kosten für alle ausgewählten Staaten und über die ausgewählte Laufzeit angegeben, wobei die Kosten bei Wahl eines Einheitspatents (links) mit denen ohne ein Einheits­patent (rechts) verglichen werden können.

Sämtliche Kosten sind erfahrungsbasiert geschätzt und beinhalten nur die Kosten für Jahresgebühren, Übersetzungen und gegebenenfalls einzelne Validierungsgebühren.

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