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Dezember 2022

Einheitliches Patentgericht: Start der Sunrise Period verschoben!

Das Einheitliche Patentgericht hat am 5. Dezember 2022 bekanntgegeben, dass der Start der Sunrise Period vom 1. Januar 2023 auf den 1. März 2023 verschoben wird.

Die Verschiebung des Starttermins soll es zukünftigen Nutzern ermöglichen, sich bestmöglich auf das strenge Authentifizierungssystem für den Zugang zum Case Management System (CMS) des Einheitlichen Patentgerichts vorzubereiten. Derzeit können die wenigen Anbieter der hierfür erforderlichen Ausstattung keine funktionierende Authentifizierung zum ursprünglichen Starttermin gewährleisten.

Das offizielle Inkrafttreten des EPGÜ verschiebt sich somit auf den 1. Juni 2023.

Weitere Informationen dazu finden Sie
hier.

Hinweis: Das Datum für den Beginn der vom EPA angebotenen Übergangsmaßnahmen bleibt trotz der Verschiebung der Sunrise Period unverändert. Anmelder können ab dem 1. Januar 2023 vorzeitig Anträge auf einheitliche Wirkung und einen Aufschub der Entscheidung über die Erteilung eines europäischen Patents stellen.

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