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Dezember 2012

Europäisches Parlament billigt das EU-Einheitspatent

Dezember 2012: Das Europäische Parlament hat am 10./11. Dezember 2012 das sogenannte „EU-Patent-Paket“ gebilligt. Nach 30 Jahren Verhandlung erging die Entscheidung letztlich mit großer Mehrheit. Damit steht nun fest, dass es in absehbarer Zeit EU-weit gültige Einheitspatente geben wird, die nicht mehr (wie das heutige EP-Patent) ein Bündel nationaler Schutzrechtspositionen sind. Hinzu tritt für diese „Einheitspatente“ ein eigenständiges Gerichtssystem zur Durchsetzung der Patente, nämlich mit Regionalkammern (von denen mindestens drei in Deutschland beheimatet sind) und mit einer Zentralkammer (in Paris, London und München).

Einiges ist noch unklar, beispielsweise der Zeitpunkt des Inkrafttretens, die Frage, inwieweit tatsächlich eine Kostenreduktion möglich wird, und schließlich auch die Frage, wie effektiv die Rechtsdurchsetzung vor den neuen Gerichten ist. Wir werden den Implementierungsvorgang des neuen „Systems“ für unsere Mandanten begleiten und Sie - jeweils mit Blick auf den Einzelfall - beraten.

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