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In der Sommerausgabe der „Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“ kommentiert Dr. Volkmar Henke, Rechtsanwalt bei Eisenführ Speiser, eine bemerkenswerte Serie von Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof die Bedeutung einer eigenständigen Anspruchsauslegung hervorhebt und zudem die Reichweite des Grundsatzes „Das Patent ist sein eigenes Lexikon" verdeutlicht.
Die Anmerkung zu BGH X ZR 43/13 – „Rotorelemente“ und BGH X ZR 101/13 – „Polymerschaum II“ ist in der Ausgabe 8-9/2015 ab Seite 376 nachzulesen.