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Der Aufsatz betrifft die Frage, wie detailliert eine Erfindung in einer Patentanmeldung beschrieben sein muss, damit sie im patentrechtlichen Sinne ausführbar beschrieben ist. Insbesondere wird die Frage behandelt, ob bereits ein Verweis auf einen Industriestandard ausreichend ist, um wesentliche Aspekte der Erfindung zu beschreiben. Am Beispiel von DVD-bezogenen Erfindungen wird dabei erläutert, dass ein solcher Verweis nicht ausreichend sein muss, sondern dass weitere Randbedingungen erfüllt sein müssen.
H. Sendrowski, epi Information 4/2010, 129-132
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