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Manuel Söldenwagner zeigt in Heft 11 der Euro|Biotech|News (European Biotechnology News, Vol. 11 / 2012) gemeinsam mit Dr. Matthias Dill verschiedene Möglichkeiten auf, wie ein Start-up-Unternehmen sicherstellen kann, die für das Geschäft notwendigen IP-Rechte selbst zu erwerben und damit Abhängigkeiten von Dritten (z.B. von Universitäten oder Forschungseinrichtungen) zu vermeiden.
Falls der Gründer selbst vor bzw. bei der Gründung des Unternehmens die IP-Rechte besitzt, ist ihre Übertragung auf das Start-up-Unternehmen regelmäßig vergleichsweise einfach zu handhaben. Anderenfalls ist die Übertragung der IP-Rechte (von Dritten) häufig kompliziert - insbesondere aufgrund der damit verbundenen, teils mühseligen, Verhandlungen. In dem ersten Teil des Artikels werden verschiedene Möglichkeiten beschrieben, die im Zusammenhang mit der Übertragung von IP-Rechten sowohl die Interessen des Start-up-Unternehmen, als auch die Interessen des IP-Rechte-Inhabers berücksichtigen. Der zweite Teil des Artikels beschäftigt sich mit notwendigen und empfehlenswerten Bestandteilen einer Übertragungsvereinbarung und der (anschließenden) Registrierung der Übertragung bei den zuständigen Ämtern.