Neuer Fachbeitrag im Wirtschaftsmagazin "Argumente" des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. von Klaus Göken und Dr. Uwe Stilkenböhmer
Gegen die Produktpiraten - Frei nach Konfuzius ist das Kopieren eines Produkts gleichzusetzen mit einer besonderen Anerkennung des Originals. Doch schnell werden die Grenzen einer noch vertretbaren Nachahmung erreicht, wenn es in den Kundenkreisen und Zielgruppen, in denen das Originalprodukt vertrieben wird, zu tatsächlichen Verwechslungen zwischen dem Original und der Nachahmung kommt.
Allzu häufig wird bei der Nachahmung von Produkten unterstellt, es handele sich lediglich um Kavaliersdelikte. Und in der Tat ist es so, dass die Nachahmung des Originalprodukts grundsätzlich erlaubt ist - es sei denn, der Hersteller des Originalprodukts hat ein Gewerbliches Schutzrecht (z. B. ein Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder eine Marke) für sein Produkt. Spätestens dann endet die Nachahmungsfreiheit, denn dem Inhaber (oder Lizenznehmer) eines Schutzrechts steht das Monopol an der Nutzung dieses Schutzrechts zu.
