Im Grundsatz gilt, dass alles nachgeahmt werden darf, was nicht besonders geschützt ist. Um Investitionen zu schützen, sollte daher stets der Schutz durch gewerbliche Schutzrechte erwogen werden. Ein Einsatz dieses Instruments kann mehr- ere Zielrichtungen haben:
Ein gewerbliches Schutzrecht verleiht seinem Inhaber das Recht, Nachahmer von der Nutzung des geschützten Gegen- stand auszuschließen. Wer ohne Erlaubnis des Inhabers den Gegenstand gewerblich nutzt, geht das Risiko von Prozess- kosten, Schadensersatzverpflichtungen und Unterlassungs- ansprüchen ein, die einen Produktionsstop bis hin zur Vernich- tung der bereits hergestellten Produkte nach sich ziehen können.
Starke Schutzrechte zwingen die Wettbewerber, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um das Schutzrecht zu umgeh- en oder eigene Technologien zu entwickeln.
»Die Währung zum Kauf von Technologie ist nicht mehr Geld sondern gleichwertige Technologie« (Zitat aus: Guntram Rahn, »Patentstrategien japanischer Unternehmen«, GRUR Int. 1994, S. 379). Ohne eigene Schutzrechte ist der Zugang zu fremder Technologie schwierig und teuer. Eigene Schutzrechte können hier wichtiger Türöffner sein, beispielsweise durch Kreuzlizensierung.
Der Besitz gewerblicher Schutzrechten wird allgemein als In- dikator für eine hohe Innovations- und Leistungsfähigkeit an- gesehen. Die Bezeichnung »patentiert« wird als Zeichen von Technologieführerschaft wahrgenommen. Auch starke Namen fallen auf das Unternehmen zurück. So ist die Beiersdorf AG vielen Menschen weniger bekannt als ihre Marken (z.B. NIVEA, Tesafilm, Hansaplast)
Das Streben nach starken Schutzrechten führt dazu, dass sich diejenigen Tätigkeitsfelder herauskristallisieren, auf denen das Unternehmen besondere Kompetenz hat. Die Studie »KMU- Patentaktion« des Bundesministeriums für Bildung und For- schung (kostenlos bestellbar unter http://www.patente.bmbf.de/de/service_1204.php) kommt zu u.a. zu den folgenden Ergebnissen:
Eine an der Universität in Kiel mit 50 Unternehmen der Werk- zeugmaschinenbauindustrie durchgeführte Untersuchung von Holger Ernst belegt, dass es signifikante Zusammenhänge zwischen der Patentstrategie und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens gibt: Unternehmen mit aktiver strategischer Patentpolitik, zum Beispiel international orientierte, aktive Patentanmelder oder kleine, aktive Patentanmelder, sind in den Bereichen Umsatzwachstum, Umsatz pro Beschäftigten und der zeitlichen Entwicklung des Umsatzes erfolgreicher als Unternehmen mit inaktiver und unsystematischer Patentaktivität. International orientierte, aktive Patentanmelder, die eine qualitativ hochwertige Patentstrategie verfolgen (zum Beispiel große erfinderische Schritte) weisen den höchsten ökonomischen Erfolg aus. Unternehmen mit aktiven, qualitativ hochwertigen Patent- strategien sind erfolgreicher als andere und häufig auch Technologieführer. Nach zwei bis drei Jahren können Unternehmen mit Umsatzsteigerungen als Ergebnis von nationalen Patentanmeldungen rechnen. Mit nachfolgenden Umsätzen aus europäischen Patent- anmeldungen kann ein Unternehmen mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Jahren ab dem Prioritätsjahr rechnen. Europäische Patentanmeldungen zeigen nach Marktein- führung dieses Produktes eine deutlich stärkere Umsatz- entwicklung als nationale Patentanmeldungen. Nicht erfolgreiche Patentanmelder können nur mit dem signifikant schlechtesten ökonomischen Erfolg aufwarten. Durch die Nutzung von Patent- und Technikdatenbanken für Forschungs- und Entwicklungszwecke können bis zu 25 Prozent der Entwicklungszeit eingespart und die FuE- Kosten bis zu 20 Prozent gesenkt werden. nehmen Sie Kontakt mit uns auf weiter Seite neu laden