Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Der Deutsche Bundestag hat zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet, die am 13. Februar 2010 wirksam werden. Mit diesen Gesetzen wird das Geschmacksmusterrecht international auf den neuesten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der sogenannten Genfer Akte geschaffen. Durch die Ratifizierung der Genfer Akte und die Änderung des Geschmacksmustergesetzes werden Möglichkeiten einer internationalen Registrierung von Geschmacksmustern bei der WIPO erweitert und das Verfahren bei dem Deutschen Patent- und Markenamt für internationale Registrierungen verbessert. Es ist vorgesehen, dass das Geschmacksmustergesetz um Regelungen über die Wirkung internationaler Eintragungen, die Erklärung der Schutzverweigerung und die Möglichkeit der Schutzentziehung ergänzt werden wird.
