Designs

Die Form wahren

Erfolgreiches Marketing ist oft untrennbar mit einprägsamer Produktgestaltung verbunden. Geschmacksmuster schützen solche Designs.

Die Laufzeit des deutschen Geschmacksmusters beträgt maximal fünfundzwanzig Jahre. Über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster lässt sich zudem mit nur einer Anmeldung ein fünfundzwanzig Jahre währender Schutz für die gesamte Europäische Union erwirken. Eisenführ Speiser analysieren für Sie die relevanten Märkte bzw. Rechtsräume und unterstützen Sie mit juristischer Beratung bzw. Vertretung – von der Anmeldung bis zum Verletzungsfall.

Im Rahmen spezifischer Fragestellungen stehen Ihnen bei Eisenführ Speiser für diesen Bereich viele Patent- und Rechtsanwälte zur Seite. Die folgenden Ansprechpartner beraten Sie in Ihrem konkreten Anliegen und stellen das für Sie richtige Team zusammen.

Ihre Ansprechpartner: