Arbeitnehmer-Erfinderrecht
Erfinder ist immer ein Mensch
Auch die komplizierteste Maschine kann nicht denken, Ideen entwickeln und neue Lösungen konzipieren. In unserer betrieblich verfassten Industriewelt sind es häufig Arbeitnehmer, die ihrem Unternehmen – Ihrem Arbeitgeber – nicht nur ein interessantes, wertvolles Arbeitsergebnis abliefern, sondern ihm außerdem die Möglichkeit verschaffen, dafür ein technisches Schutzrecht zu erhalten, mit dem er Wettbewerbern das Abkupfern untersagen kann. Für solche Erfindungen soll der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung erhalten.
Einschlägige Fachleute unter den Anwälten von Eisenführ Speiser erläutern Ihnen die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und die umfangreichen Berechnungsmethoden der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien.
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